Der Energieausweis – schrittweise Einführung
Ab wann müssen Energieausweise vorgelegt werden:
seit 2002 für alle Neubauten
1.7.2008 für alle Wohngebäude bis Baujahr
1965
1.1.2009 für alle Wohngebäude ab Baujahr 1966
1.7.2009 für alle Nichtwohngebäude
Der Energieausweis schafft ein einfaches Gütesiegel
für die energetische Qualität von Gebäuden und
sorgt so für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
auf dem Immobilienmarkt. Damit soll er die Nachfrage
nach energetisch optimierten Objekten steigern und
Modernisierungsimpulse geben.
oder auch "Gewerbeausweis", "Energieausweis für gewerbeimmobilien", "Energieausweis für Nicht-Wohngebäude", "Energieausweis für Gewerberaum"
Egal ob Sie sich für
einen Energieausweis austellen lassen, Sie können immer den verbrauchsbasierten Energieausweis wählen.
Alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, KÖNNEN, soweit Verbrauchsdaten verfügbar sind, in jedem Fall den deutlich günstigeren Verbrauchsauweis für Nichtwohngebäude aber auch den bedarfsbasierten Energieausweis ausstellen lassen.
Kommunen
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Seit 1. Juli 2009 benötigen Nichtwohngebäude einen Energieausweis.
Als Nichtwohngebäude gelten im kommunalen Bereich beispielsweise Landratsämter, Rathäuser, Kindergärten, Schulen, Universitäten und Krankenhäuser mit Publikumsverkehr und über 1000 m² Nutzfläche. Das Dokument muss für die Öffentlichkeit gut sichtbar ausgehängt werden.
Es besteht freie Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis bezieht ausschließlich die stark vom Nutzerverhalten geprägten Verbrauchswerte der letzten drei Jahre in die Berechnung mit ein.
Der Bedarfsausweis beruht auf einer intensiven Analyse der energetischen Qualität der einzelnen Gebäudekomponenten wie Heizungsanlage, Wände, Decken, Dach und Fenster und ist somit deutlich aussagekräftiger.