Grundsätzlich unterscheidet man beim Energieausweis zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Für den Energieausweis
wird der Energieverbrauch (z. B. Öl oder Gas) der
letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die
Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen. Zeiten
des Leerstandes werden berücksichtigt. Je kleiner
das Gebäude desto stärker wird der Energieverbrauch
vom individuellen Nutzerverhalten
beeinflusst.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Für diesen Energieausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand seines Zustandes (Baumaterialien, Dämmung usw.) ermittelt. Das Nutzerverhalten spielt keine Rolle. So kann der Energiebedarf dieses Gebäudes mit anderen Gebäuden verglichen werden.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für kleinere Häuser (bis vier Wohneinheiten), die vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden und für Neubauten Pflicht.